Am 22. Oktober wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit steht fest: Am 1. Dezember 2020 tritt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft.
Zu dieser umfassendsten WEG-Reform seit Jahrzehnten liefert die Neuerscheinung aus dem Deutschen Anwaltverlag einen kompletten Überblick sowie ausführliche Erläuterungen inklusive zahlreicher praktischer Tipps zum WEMoG.
Dazu zählen:
- die neuen sachenrechtlichen Regelungen, insbesondere zum selbständigen Sondereigentum an Stellplätzen und dem unselbständigen Sondereigentum am Grundstück
- die verbandsrechtlichen Neuregelungen, insbesondere zur Vorverlagerung des Entstehens einer Wohnungseigentümergemeinschaft und ihren deutlich ausgedehnten Befugnissen
- der Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, insbesondere mit der Neuregelung von § 14 WEG
- die Neuorientierung bei den Regelungen zur baulichen Veränderung, insbesondere zum Anspruch auf ihre Gestattung, zur Anhebung der Schwelle für ein Vorgehen hiergegen und zu den komplexen Kostenregelungen
- die neue Rolle des Verwalters als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft und seiner Zertifizierung
- die Neugestaltung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- das Beschlussrecht, insbesondere die Online-Versammlung, die Erleichterungen bei Umlaufbeschlüssen und die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch
- und ausführlich das neue Verfahrensrecht sowie die Übergangsregelungen
Über den Autor:
Andrik Abramenko, Richter am AG Idstein.
Bibliografie:
Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2020, 1. Auflage, 320 Seiten, broschiert, € 39,-, ISBN 978-3-8240-1667-9