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Das neue Wohnungseigentumsrecht

Am 22. Oktober wurde das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit steht fest: Am 1. Dezember 2020 tritt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft.

Zu dieser umfassendsten WEG-Reform seit Jahrzehnten liefert die Neuerscheinung aus dem Deutschen Anwaltverlag einen kompletten Überblick sowie ausführliche Erläuterungen inklusive zahlreicher praktischer Tipps zum WEMoG.

Dazu zählen:

  • die neuen sachenrechtlichen Regelungen, insbesondere zum selbständigen Sondereigentum an Stellplätzen und dem unselbständigen Sondereigentum am Grundstück
  • die verbandsrechtlichen Neuregelungen, insbesondere zur Vorverlagerung des Entstehens einer Wohnungseigentümergemeinschaft und ihren deutlich ausgedehnten Befugnissen
  • der Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, insbesondere mit der Neuregelung von § 14 WEG
  • die Neuorientierung bei den Regelungen zur baulichen Veränderung, insbesondere zum Anspruch auf ihre Gestattung, zur Anhebung der Schwelle für ein Vorgehen hiergegen und zu den komplexen Kostenregelungen
  • die neue Rolle des Verwalters als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft und seiner Zertifizierung
  • die Neugestaltung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • das Beschlussrecht, insbesondere die Online-Versammlung, die Erleichterungen bei Umlaufbeschlüssen und die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch
  • und ausführlich das neue Verfahrensrecht sowie die Übergangsregelungen

 

Über den Autor:

Andrik Abramenko, Richter am AG Idstein.

Bibliografie:

Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2020, 1. Auflage, 320 Seiten, broschiert, € 39,-, ISBN 978-3-8240-1667-9

 

 

 

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