Das Standardwerk „SchmerzensgeldBeträge 2025“ stellt in der aktuellen Auflage wieder neueste Entscheidungen, eine umfangreiche Urteilssammlung, samt Checklisten, Tipps und Formulierungsbeispiele zur Verfügung. Die neue 43. Auflage enthält die relevantesten Entscheidungen mit Stand August 2024. Der Titel wird in zwei Produktvarianten angeboten.
Variante 1 enthält das gedruckte Buch mit rund 3.000 tabellarisch aufbereiteten Urteilen und einen Zugang zu www.schmerzensgeld.online. Dieser ermöglicht den komfortablen Zugriff auf mehr als 6.000 Urteile. Die Cloud-Lösung verfügt über eine deutlich verbesserte Suchfunktion. Die aus dem Buch gewohnte tabellarische Darstellung kommt auch in der Onlinevariante zum Einsatz. Zusätzliche Speicher- und Notizfunktionen erlauben eine schnelle Recherche und sorgen für Zeitersparnis. Ergänzend dazu erhält der Nutzer einen Zugang zur juris-Datenbank und kann direkt die vollständige Entscheidung aufrufen. (990 Seiten, broschiert, inkl. Online-Version mit juris-Rechtsprechung, Subskriptionspreis bis 31.01.2025: € 104,-, danach € 119,-, ISBN 978-3-8240-1747-8).
Für Nutzer, die den umfangreichen Datenbestand ausschließlich digital nutzen möchten, steht die Variante 2 zur Verfügung: Die Cloud-Lösung: www.schmerzensgeld.online Hierbei hat der Nutzer die Möglichkeit, das Angebot 30 Tage kostenlos zu testen. In dieser Zeit kann er sich in Ruhe ein Bild von der komfortablen Online-Nutzung machen und den Bezug innerhalb der Testphase wieder kündigen. (€ 109,-, ISBN 978-3-8240-1713-3, Mehrplatzlizenzen auf Anfrage)
Über die Autoren:
Susanne Hacks (†), Urheberin der SchmerzensgeldBeträge.
Wolfgang Wellner war von 1999-2019 Richter am BGH und dort Mitglied des für das Schadensrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Er ist Dozent und Autor zum Thema Schadensrecht und leitet verschiedene Arbeitskreise beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Dr. Oliver Klein ist seit Juli 2016 Richter am Bundesgerichtshof. Er ist dort Mitglied des für das Schadensersatzrecht (insb. betreffend Verkehrsunfälle, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen) zuständigen VI. Zivilsenats, zudem des Notarsenats.
Klaus Kohake, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits-, Verkehrs- und Versicherungsrecht, ist als ADAC-Anwalt tätig und hat seinen Schwerpunkt u.a. in der außergerichtlichen und gerichtlichen Regulierung von Ansprüchen Unfallgeschädigter im Sach- und im Personenbereich.