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Schuldrechtsreform 2021

Das Schuldrecht wird durch drei Reformgesetze angepasst:

  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (Inkrafttreten zum 01.01.2022)
  • Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (Inkrafttreten zum 01.01.2022)
  • Gesetz für faire Verbraucherverträge (Inkrafttreten zum 01.10.2021 bzw. 01.03.2022 bzw. 01.07.2022)

 

Neu geregelt/geändert werden u.a. Sonderbestimmungen für Waren mit digitalen Elementen, Garantie, Sachmangelbegriff/Nacherfüllung, Aufwendungsersatz/Regresskette, Rücktritt und Schadensersatz, Beweislast, Verjährung, Bezahlen mit Daten (Verbrauchervertrag), Anwendungsbereich Verbraucherverträge/digitale Produkte und Vertragsabschlüsse am Telefon.

Durch diese Reformen kommt es zumgrößten Einschnitt in das Vertragsrecht seit der Schuldrechtsreform 2001. Damit ist mit einem deutlichen Anstieg des anwaltlichen Beratungsbedarf in den nächsten Wochen und Monaten zu diesem Thema zu rechnen.

Die Neuerscheinung von Gerhard Ring liefert einen kompakten Überblick über die anstehenden Veränderungen. Der Autor gibt Hinweise und Tipps zur Anwendung des neuen Rechts in der Praxis und vermittelt die wichtigsten Kenntnisse für den Umgang mit den neuen Bestimmungen des BGB, die ab dem 01.01.2022 zu beachten sind.

Über den Autor:

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Ring, Inhaber des Lehrstuhls am Institut für Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht an der TU Bergakademie in Freiberg, befasst sich seit vielen Jahren – sowohl wissenschaftlich als auch in der Praxis – mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bibliografie:

Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2021, 1. Auflage, 120 Seiten, broschiert, € 39,-, ISBN 978-3-8240-1696-9

 

 

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