Mehrere Millionen Vollstreckungsausträge erreichen jedes Jahr die Vollstreckungsorgane. Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zugestimmt wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die 8 neue Formulare einführt.
Die neuen Formulare können sofort verwendet und müssen ab dem 1.12.2023 genutzt werden. Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringt. Aber auch die gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung seit 2014 mussten eingearbeitet werden und letztlich muss bei der Anwendung auch die sich stetig wandelnde Rechtsprechung berücksichtigt werden.
Was es zu berücksichtigen gibt, zeigt diese Kombination aus einem Kommentar der eigentlichen Verordnung und der Formulare sowie einem Handbuch zum taktisch richtigen Ausfüllen der Formulare auf.
Der bekannte Experte für das Zwangsvollstreckungsrecht, VRiOLG Frank-Michael Goebel, führt den Anwender durch die Verordnung und die Formulare. Der Autor kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen.
Über den Autor:
Frank-Michael Goebel, Vorsitzender Richter am OLG Koblenz, ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Periodika zum Zivilprozessrecht.
Bibliografie:
Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2023, 1. Auflage, 256 Seiten, gebunden, € 54,-,
ISBN 978-3-8240-1726-3