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- Artikel-Nr.: 978-3-8240-5806-8
Bibliografische Angaben:
- ISBN: 978-3-8240-5806-8
- Autor(en) / Herausgeber: Wolfram Viefhues
- Auflage: 1. Auflage
- Erscheinungsdatum: 22.07.2019
- Medium: EBook
- Umfang: 15 Seiten
- Format: 17,0 x 24,0
Seit dem 1.7.2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen, wenn Sie Dokumente über das beA einreichen wollen: Zwingend zu beachten sind insofern nun Dateiformate, Dateimengen, Dateiumfang und Dateinamen. Wie Sie diese Vorgaben in Ihrer Kanzlei konkret umsetzen können und im elektronischen Rechtsverkehr auf der sicheren Seite sind, fassen wir in dieser Ausgabe zusammen. Verschaffen Sie sich u.a. Klarheit, warum Dokumente nur noch „in durchsuchbarer Form" übermittelt werden dürfen und wie Sie durchsuchbare PDFs erstellen können!
Der BGH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein als E-Mail-Anhang übersandter Schriftsatz als formwirksam eingereicht gelten kann. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen scheint diese Entscheidung geeignet, in der Praxis für Unstimmigkeit zu sorgen: Kann es für eine wirksame Übersendung eines Schriftsatzes darauf ankommen, ob und wann er bei Gericht ausgedruckt wird? Folgen Sie in diesem Beitrag der Argumentation des BGH und der kritischen Betrachtung unserer Autorin.
Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist zweifellos eine Mammutaufgabe, sie scheint jedoch im Vergleich mit anderen Ländern hinterherzuhinken. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass z.B. Österreich und Estland diese Aufgabe meistern. Verschaffen Sie sich einen Eindruck, was bereits alles möglich ist bzw. hierzulande möglich sein könnte.
Die Themen dieser Ausgabe sind:
- Aktuelles zum beA
- beA: Ab 1.7.2019 Dokumente nur noch in durchsuchbarer Form einreichen
- Die Übersendung von Schriftsätzen per E-Mail – zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.5.2019 – XII ZB/19
- Ein Blick über die Grenze – Digitalisierung der Verwaltung im Vergleich
Medium: |
Herausgeber: Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG; seit 1993 Abordnung an das IT-Dezernat des OLG Düsseldorf; Mitwirkung in der NRW-Landesjustizverwaltung im Bereich EDV-Entwicklung; Leiter des Projekts zum elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen; Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen EDV-Gerichtstags
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Herausgeber: Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG; seit 1993 Abordnung an das IT-Dezernat des OLG Düsseldorf; Mitwirkung in der NRW-Landesjustizverwaltung im Bereich EDV-Entwicklung; Leiter des Projekts zum elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen; Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen EDV-Gerichtstags