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- Artikel-Nr.: 978-3-8240-5813-6
Bibliografische Angaben:
- ISBN: 978-3-8240-5813-6
- Autor(en) / Herausgeber: Wolfram Viefhues
- Auflage: 1. Auflage
- Erscheinungsdatum: 17.04.2020
- Medium: EBook
- Umfang: 19 Seiten
- Format: 17,0 x 24,0
Die eBroschüren-Reihe ERV:
Immer auf dem neuesten Stand sein über
- das beA,
- die künstliche Intelligenz und
- den elektronischen Rechtsverkehr!
Corona und Homeoffice!
Corona beschleunigt dieser Tage eindeutig die Digitalisierung. Homeoffice ist das Mittel der Wahl, sich vor der Krankheit zu schützen und den Betrieb aufrecht zu erhalten. Für die Anwaltskanzlei bedeutet dies:
- Wer erhält einen Zugang?
- Welche technischen Möglichkeiten sind vorhanden?
- Welches Zubehör wird benötigt?
- Virenschutz des/der PC/‘s
- Etc.
In Fortführung der Reihe „Optimierung des Workflows an wichtigen Schnittstellen" geht es um die Betrachtung „Amtsgericht vs. Jugendstrafanstalt". Wie können Arbeitsabläufe, die mittlerweile durchaus als „antiquiert" bezeichnet werden können, mit technischer Hilfe optimiert werden?
Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV behandelt die Frage, ob bei einer Störung des Faxgeräts die Pflicht zur Nutzung des beAs besteht.
Die Themen dieser Ausgabe sind:
- beA im Homeoffice virenfrei nutzen
- Leichtes Gepäck: Optimierung von Arbeitsabläufen mit technischer Hilfe
- Ausgewählte Rechtsprechung zum ERV
Medium: |
Herausgeber: Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG; seit 1993 Abordnung an das IT-Dezernat des OLG Düsseldorf; Mitwirkung in der NRW-Landesjustizverwaltung im Bereich EDV-Entwicklung; Leiter des Projekts zum elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen; Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen EDV-Gerichtstags
Autor
Herausgeber: Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG; seit 1993 Abordnung an das IT-Dezernat des OLG Düsseldorf; Mitwirkung in der NRW-Landesjustizverwaltung im Bereich EDV-Entwicklung; Leiter des Projekts zum elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen; Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des Deutschen EDV-Gerichtstags