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Handbuch des Softwarerechts

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Bibliografische Angaben:

  • 978-3-8240-1341-8
  • Michael Intveen, Klaus Gennen, Michael Karger
  • 1. Auflage
  • 23.05.2018
  • Buch
  • 800 Seiten
  • gebunden
  • 17,0 x 24,0
  • 1.453 kg
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Sie haben längst erkannt, dass im Fall der Fälle die üblichen, neutral gehaltenen Darstellungen des Softwarerechts nicht zum Vorteil Ihres Mandanten sind? Dann zeigt Ihnen das neue „Handbuch des Softwarerechts" die Lösung:

Das Werk stellt Ihnen den jeweiligen Sachverhalt aus zwei Perspektiven dar: aus Anbieter- und aus Anwendersicht.

Damit bietet Ihnen das „Handbuch des Softwarerechts" einen neuen Ansatz. Statt auf „(schein)neutrale" Erläuterungen legt das Buch Wert auf eine optimale Gestaltung für beide Seiten – jeweils dargestellt in sich gegenüberstehenden Gegensatzpaaren. So erhalten Sie das perfekte Hilfsmittel, um für Ihre Partei das passende Ergebnis zu erzielen:

  • Ob Softwareanbieter oder Kunde: Ihr Mandant erhält eine exakt auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
  • Sie lernen die Interessen der anderen Vertragsseite kennen und besser verstehen – ein weiterer Pluspunkt bei der Vertragsgestaltung zum Vorteil Ihres Mandanten.
  • Sie bekommen konkrete Antworten auf Fragen, die in Vertragsverhandlungen immer wieder kontrovers diskutiert werden.

Für die einfache Handhabung entsprechen die klar strukturierten Kapitel dem typischen Projektverlauf und bilden den gesamten Lebenszyklus der Software ab: von den Vorfeldvereinbarungen über die Beschaffung und Nutzung der Software bis zu Fragen und Sonderthemen, die üblicherweise den Softwareeinsatz begleiten.

Dabei achten die Autoren – durchweg ausgewiesene IT-Rechtsspezialisten – in allen Kapiteln auf 100%ige Praxisorientierung. Alle relevanten Rechtsfragen werden umfassend, übersichtlich und klar strukturiert dargestellt – für ein leichteres Arbeiten mit und an Softwareverträgen und für zufriedene Mandanten.

Medium: Buch
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Michael Intveen, Rechtsanwalt, Fachanwa mehr

Autor

Michael Intveen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Düsseldorf

Prof. Klaus Gennen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht,Köln

Dr. Michael Karger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München

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